Erste Verordnung zur Änderung der
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 11.03.2021 verschärft nochmal die Maßnahmen des Infektionsschutzes.
Neu: Mitarbeiter müssen jetzt auch eine medizinische Gesichtsmaske tragen, wenn Wege von und zum Arbeitsplatz innerhalb von
Gebäuden zurückgelegt werden.
Die Änderungen treten am 12.03.2021 in Kraft und sind gültig bis einschließlich 30.04.2021.
Bei Fragen zu der momentanen Umsetzung des Arbeitsschutzes rufen Sie uns einfach an oder mailen Sie uns, wir helfen dann gerne so gut es
geht weiter.
Wir versuchen aber, Sie hier auf dem Laufenden zu halten, wenn es etwas Neues gibt in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz.