Bleiben Sie auf dem Laufenden

Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie aktuellen Aktivitäten und Projekte des Betrieblichen Gesundheitsmanagement Martin Dittrich.

 

Kooperationen und Partnerschaften:

 

www.gruenderregion.de

www.aachen.ihk.de

www.bgn.de

www.bgrci.de

www.hoisdorfer-impulse.de

 

Kooperationen mit Betriebsärzten und Anbietern  Arbeitsmedizinischer Betreuung

 

Um Ihnen bei der Auswahl des Betriebsärztes bzw. der Arbeitsmedizinischen Betreuung behilflich zu sein, kooperieren wir mit einigen Arbeitsmedizinern, die wir aufgrund jahrelanger Zusammenarbeit kennen.

Durchführung von Wiederholungsunterweisungen

 

In "Corona-Zeiten" haben sich unterschiedliche Möglichkeiten etabliert, die regelmäßigen Wiederholungsunterweisungen nach DGUV Vorschrift 1 durchzuführen. Rein elektronische Unterweisungen werden in der Regel von den Berufsgenossenschaften und den staatlichen Aufsichtsbehörden nicht als solche anerkannt.

Wir bevorzugen daher nachwievor die "Präsenz-Unterweisung", da Verständnisfragen sofort vom Vorgesetzten und uns geklärt werden können. Voraussetzung ist, daß der Vorgesetzte bei der Unterweisung physisch anwesend ist. Wir unterstützen Unternehmen dabei fachlich und methodisch, um eine größtmögliche Wirksamkeit der Unterweisung zu erzielen.

 

Bei Fragen und Wünschen zur Unterstützung sprechen Sie uns einfach an.

 

 

Seit einiger Zeit kooperieren wir mit dem Unternehmen "Hoisdorfer Impulse" mit Sitz in Hoisdorf.

 

Schwerpunkte des Unternehmens liegen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, wobei die psychische Gesundheit eine zentrale Rolle spielt.

 

 

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 11.03.2021 verschärft nochmal die Maßnahmen des Infektionsschutzes.

 

Demnach muß der Arbeitgeber

 

  • die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich zusätzlich erforderlichen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes überprüfen und aktualisieren,

 

  • betriebsbedingte Zusammenkünfte auf das Minimum reduzieren,

 

  • Homeoffice, da, wo es möglich ist, anbieten,

 

  • bei Nutzung eines Raums durch mehrerer Personen mindestens 10 m2 pro Person zur Verfügung stellen,

 

  • möglichst kleine Arbeitsgruppen einteilen und Kontakte der Arbeitsgruppen untereinander durch zeitversetztes Arbeiten der Arbeitsgruppen vermeiden.

 

Die Infektionszahlen wollen einfach nicht runtergehen! (14.01.2021)

 

In der heutigen Pressekonferenz des RKI wurde nochmal deutlich gesagt, dass die Kontaktvermeidung im Moment die einzige Möglichkeit ist, die Infektionszahlen zu senken. Dazu zählen auch die Kontakte am Arbeitsplatz. Homeoffice ist im Moment die Devise, das geht aber nicht überall und ist auch nicht bei allen Tätigkeiten umsetzbar, wo es geht, sollte es aber umgesetzt werden.

 

Dazu kommt das psychologische Moment, dass man den Abstand zum Gegenüber umso geringer einhalte, je besser man die Person kenne. Das ist verständlich, da wir die Nähe anderer Menschen brauchen. Hier ist aber das Verhalten eines jeden Einzelnen gefragt, und im Moment sind die AHA+L – Regeln die am besten umsetzbaren Maßnahmen.

Coronagerechte Unterweisungen im Arbeitsschutz durchführen

 

Auch in Zeiten der AHA+L Regeln ist die Durchführung von Unterweisungen im Arbeitsschutz besonders wichtig. Wir haben daher die Form der Unterweisungen, bei der wir den Unternehmer aktiv unterstützen, "coronagerecht" angepaßt.

Ein direkter Kontakt mit dem Mitarbeiter wird vermieden, die Möglichkeit der Kommunikation bei potentiellen Fragen seitens der Mitarbeiter ist aber weiterhin sichergestellt.

Im Moment steht natürlich die Unterweisung zum Thema "Corona" und entsprechende Infektionsschutzmaßnahmen im Vordergrund.

 

Arbeitsschutz in Zeiten der CORONA-Krise

 

Das Bunderministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat inzwischen einen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 veröffentlicht, der in allen Unter-nehmen anzuwenden ist. Demnach ist die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren und die Mitarbeiter sind über die besonderen Regelungen im Betrieb zur Vermeidung von Infektionen zu unterweisen. Eine Betriebsanweisung, die von allen eingesehen werden kann, ist hier besionders hilfreich. Ein Pandemie-plan, der alle Regelungen des Unternehmens sowie entsprechende Ansprechpartner enthält, sollte ebenfalls vorliegen.

Wir wünschen allen den gewünschten Erfolg bei der Umsetzung der Maßnahmen. Bei Fragen nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

 

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